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   BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79   

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https://dejure.org/1980,3640
BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79 (https://dejure.org/1980,3640)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1980 - 9 RV 20/79 (https://dejure.org/1980,3640)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - 9 RV 20/79 (https://dejure.org/1980,3640)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79
    Der Tatbestand der Arbeitslosigkeit ist bereits erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in dem gewünschten Beruf eine abhängige Beschäftigung von mehr als geringfügigem Umfang ausüben könnte (vgl BSG vom 1976-06-15 7 RAr 50/75 = BSGE 42, 76, 80, 83 f).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79
    Nach der Definition der Arbeitslosigkeit in AFG § 101 Abs. 1 S 1, die auch für BVG § 30 Abs. 5 S 1 Halbs 2 Beachtung verdient, ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, der vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausübt (vgl BSG vom 1976-03-11 7 RAr 93/74 = BSGE 41, 229, 231).
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 81/78

    Beruf mit schädigungsbedingtem Einkommensverlust - Durchschnittseinkommen -

    Auszug aus BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79
    Es handelt sich bei dem besonderen beruflichen Betroffensein und dem Berufsschadensausgleich um verschiedene Streitgegenstände (vgl BSG 1980-03-05 9 RV 81/78 = SozR 3100 § 30 Nr. 47).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich,

    Auch wenn dies die Formulierung des § 30 Abs. 3 BVG ("nach Anwendung des Absatzes 2") nahelegen könnte, scheidet ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich nicht schon dann aus, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2, d.h. eine besondere berufliche Betroffenheit nicht gegeben sind (vgl. BSG, Urteile vom 06.07.1971, Az.: 9 RV 514/68, und vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Danach obliegt es jedem Anspruchsberechtigten, einen Schaden durch eigenes Handeln möglichst gering zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Dieser Grundsatz gilt auch beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Ist ein unverständiges Verhalten des Beschädigten die Ursache für einen Einkommensverlust, durchbricht dies die rechtliche wesentliche Kausalität (vgl. für den vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az.: L 3 U 39/04) und stellt einen versorgungsfremden Nachschaden dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Die Versorgungsberechtigten haben nach Kräften bei der Minderung der finanziellen Last durch die Folgen der Schädigung mitzuwirken und deren Ausdehnung möglichst zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VS 1633/12
    Der Gesetzgeber wollte mit § 30 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbs. BVG lediglich das Risiko der ungewollten Arbeitslosigkeit und die Zufälligkeiten der Konjunktur- und Arbeitsmarktlage der öffentlichen Hand zurechnen, den Beschädigten jedoch nicht von einem verantwortungsvollen und zumutbaren Verhalten freistellen (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 48).

    Der Kläger ist daher verpflichtet, eine ihm angemessene und zumutbare Arbeit aufzunehmen (vgl. BSG SozR 3100 § 30 Nr. 48).

    Denn die Bezugsgröße ist das ermittelte Vergleichseinkommen eines kaufmännischen Angestellten nach der Leistungsgruppe IV. Auf das danach maßgebliche Einkommen ist jedes tatsächlich erzielte Einkommen ober bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. fehlendem verständigem Grund (vgl. hierzu BSG SozR 3100 § 30 Nr. 48) für die verweigerte Arbeitsaufnahme das fiktive Arbeitsentgelt nach § 30 Abs. 11 BVG als schädigungsunabhängiger Nachschaden anzurechnen.

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Soweit sich das LSG auf weiter zurückliegende Entscheidungen des erkennenden Senats bezieht, insbesondere auf das Urteil vom 27. Oktober 1982 (SozR 3100 § 30 Nr. 57; vgl auch SozR 3100 § 30 Nr. 48), darf die darin enthaltene Aussage, daß der Gesetzgeber das Risiko der ungewollten Arbeitslosigkeit und die Zufälligkeiten der Konjunktur und der Arbeitsmarktlage der öffentlichen Hand zurechnen wollte, nicht verabsolutiert werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - L 13 VG 64/15
    Anders als weitere Schädigungsfolgen und besonderes berufliches Betroffensein handelt es sich beim Berufsschadensausgleich um einen von der Grundrente verschiedenen Streitgegenstand (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 08.07.1980 - 9 RV 20/79, juris Rn. 17).
  • BSG, 03.10.1984 - 9a RV 7/83

    Zur Frage der Arbeitslosigkeit eines Schwerbehinderten als Nachschaden

    Zur Frage der Arbeitslosigkeit eines Schwerbehinderten als Nachschaden (Abgrenzung zu BSG 8.7.1980 9 RV 20/79 = SozR 3100 § 30 Nr. 48).

    Als Nachschaden ist die 'Arbeitslosigkeit' anzusehen, die der Beschädigte ohne verständigen Grund verursacht hat (vgl BSG vom 8.7.80 9 RV 20/79 = SozR 3100 § 30 Nr. 48).

  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

    Ausschlaggebend ist insoweit, daß der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht für immer oder jedenfalls für unbestimmte Zeit aus dem Arbeitsleben als abhängig Beschäftigter ausgeschieden ist, so daß die Beschäftigungslosigkeit als endgültig anzusehen wäre (BSG vom 11. März 1976, BSGE 41, 229, 230 = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSG vom 15. Juni 1976, BSGE 42, 76, 80 = SozR 4100 § 101 Nr. 2); die faktische Beschäftigungslosigkeit muß also durch ein Arbeitsverhältnis ablösbar bleiben (BSG vom 8. Juli 1980, SozR 3100 § 30 Nr. 48, S 203).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

    Eine vor der Schädigung innegehabte Berufsstellung genießt Versorgungsschutz und ist dementsprechend nur dann relevant, wenn sie danach überhaupt noch von realer Bedeutung sein kann (BSGE 34, 216, 220 = SozR Nr. 58 zu § 30 BVG; BSGE 40, 49, 51 = SozR 3100 § 30 Nr. 7; BSGE 41, 65, 67 = SozR 3100 § 30 Nr. 10; SozR 3100 § 30 Nr. 48 und 49; zu § 40 a: SozR Nr. 4, 8, 12 zu § 40 a BVG).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82

    Berufsschadensausgleich - altersbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben -

    'Grundsätzlich' in § 30 Abs. 6 Halbs 2 BVG bedeutet soviel wie 'im allgemeinen' oder 'in der Regel' (vgl BSG vom 1980-07- 08 9 RV 20/79 = SozR 3100 § 30 Nr. 48).
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